Ein Blick hinter die Kulissen

Wissenswertes

Oft gefragt...

Manche Fragen werden uns immer wieder gestellt – daher haben wir hier versucht diese zu sammeln, um etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Falls Deine Frage nicht beantwortet worden sein sollte schreibe uns gerne eine Nachricht. Hier kommst du zu unserem Kontaktformular.

Allgemeine Fragen

Schaue hierzu auf unsere Kontakt-Seite, hier sind alle Informationen und Kontaktmöglichkeiten vermerkt.

Wenn Du nicht in der Lage bist, aufgrund deines Gesundheitszustandes die Wohnung zu verlassen, weil Du z.B. kurz nach einer Operation noch liegen musst, kommt der Therapeut auch zu dir.

Hausbesuche sind allerdings nur möglich, wenn der Arzt dies auf der Verordnung vermerkt! Sollte dies bei Deinem Rezept nicht angekreuzt sein wende dich an deine Krankenkasse. Wir können am Rezept nichts anpassen.

Zu Physiotherapie

Grundlage ist immer die ärztliche Diagnose. D.h. Du musst erst zum Arzt, wenn du eine Behandlung bzgl. Deinen Beschwerden durch einen Physiotherapeuten wünschen.

Es sei denn, du strebst als Selbstzahler eine Therapie an, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt ist.

In der ersten Behandlung wird erst die Patientenaufklärung besprochen und von dir unterschrieben, danach erfolgt eine kleine Befundung, d.h. Du musst nochmals deine Probleme schildern.

Oftmals steht nicht alles Relevante auf der Verordnung.
Wir können vielleicht neue, wirksam Möglichkeiten der Therapie aufzeigen, die dem Arzt noch nicht bekannt sind.

Für dich ist es substanziell zu wissen, dass ohne Mithilfe des Patienten alles Fachwissen des Arztes wie auch des Therapeuten nichts nützt. Du als Patient musst AKTIV mitarbeiten.

Auf der Verordnung werden meist nur sechs Einheiten zur Therapie verschrieben. Besteht weiterer Bedarf, musst du erneut einen Arzt konsultieren.

Wir dürfen Termine nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung vergeben.

  • Rezept
  • Krankenkassen-/Versichertenkarte
  • Badetuch oder Saunatuch
  • ggfls. Befreiungskarte (falls Zuzahlungsbefreit)
  • Arztberichte, Röntgen, MRT Bilder…
  • idealerweise, sportliche und bequeme Kleidung
  • wenn du magst, darfst du deine eigenen Hausschuhe mitbringen. Straßenschuhe sind in den Behandlungsräumen nicht erlaubt.
  • 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet)

Die erste Behandlung sollte 28 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen. Ist dies nicht der Fall dürfen wir dich nicht behandeln. Deshalb prüf deine Verordnung auf Gültigkeit! Es entsteht andernfalls eine Gebühr.

Kurze Checkliste

  • Stammdaten-/ Personalien Feld (Name der Krankenkasse, Angaben zum Versicherten, Kostenträgererkennung, Versichertennummer, Versichertenstatus, Betriebsstätten und Arztnummer, Ausstellungsdatum)
  • Diagnose und ein ICD-10-Code müssen drauf stehen
  • Das Heilmittel z.B. KG (Krankengymnastik)
  • Stempel und Arztunterschrift

Bei falsche oder fehlenden Angaben gilt: KEINE Behandlung! Da wir den Termin in unserem Kalender jedoch für Dich freigehalten haben, müssen wir den Termin dann auch abrechnen.

Die gesetzliche Krankenkasse sieht eine reguläre Behandlungszeit von 15-20 Minuten pro Patient vor. Uns sind die Hände gebunden. Deshalb bieten wir zusätzliche Behandlungszeiten an.

Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung einmalig eine Pauschale von 10€ Blattgebühr und pro erbrachte Leistung eine Zuzahlung von 10% leisten. Der Betrag muss spätestens bis zum 2. Behandlungstag überwiesen sein. Andernfalls wird die GKV diesbezüglich informiert. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Ausweis vor.

Auch wenn wir all unser Können und Wissen in unsere Behandlungen zum Einsatz bringen, ist die Mitarbeit des Patienten unbedingt erforderlich. Der Therapieerfolg ist leider nicht von langer Dauer, wenn du als Patient nichts dafür tust.

Organisatorisches

Ganz einfach. Kurz anrufen oder beim nächsten Termin ansprechen. Wir müssen leider für den Ausfall eine Gebühr in Rechnung stellen, aber Du bekommst einen Ersatztermin, den wir mit dir persönlich ausmachen möchten.

Eine Behandlung muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ist das nicht möglich, sind wir berechtigt eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.

Eine Behandlung muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ist das nicht möglich, sind wir berechtigt eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Unsere Kontaktdaten findest du hier.

Dazu haben wir dir alles wichtige hier zusammengefasst.

Damit die Therapeuten pünktlich zum nächsten Termin kommen, bitten wir um Verständnis. Bereits bei fünf Minuten Verspätung bringst du den Behandlungsplan durcheinander.

Wenn der Therapeut Verspätung hat, liegt es oftmals an der Verspätung eines vorherigen Patienten.

Wir legen viel Wert auf Pünktlichkeit. Je nach Dauer und Effektivität entscheidet der Therapeut/Masseurin ob die Zeit noch ausreicht. Die eigenverschuldete verlorene Zeit wird nicht nachgeholt, somit verkürzt sich die Behandlungszeit.

Bei der Physiotherapie findet grundsätzlich nach 10 Minuten Verspätung keine Behandlung statt.

Abrechnung

Damit die Therapeuten genug Zeit für jede Behandlung haben, bitten wir die Zuzahlung grundsätzlich zu überweisen, da das abkassieren wertvolle Zeit kostet, die wir lieber in Eure Behandlung investieren.

Die Rechnung wird bei der ersten Behandlung ausgehändigt.

Uns als Praxis ist es nicht möglich die Erstattungssätze der einzelnen Privatkassen zu kennen. Da jeder Tarif individuelle Komponenten und Vertragsmodalitäten hat können wir hier keine generellen Aussagen treffen. Reiche deshalb bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis mit Deiner Rechnung bei deiner Krankenkasse ein.

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